RL 93/13/EWG : Art 1 Abs 2, Art 3 Abs 1, Art 4 Abs 2, Art 6 Abs 1
Tenor des Urteils
Der Begriff "Vertragsklausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde" iSv Art 3 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er ua eine Vertragsklausel umfasst, die durch eine bindende nationale Rechtsvorschrift geändert worden ist, welche nach dem Abschluss eines Darlehensvertrags mit einem Verbraucher erlassen wurde und eine in diesem Vertrag enthaltene nichtige Klausel ersetzen soll.