Betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen (BVK) können die an sie geleisteten Beiträge ua auch in Alternativen Investmentfonds (AIF) veranlagen. AIF haben sich aufgrund ihrer hohen Flexibilität auch für BVK zu einer attraktiven Anlageform entwickelt. Das BMSVG kennt unterschiedliche Kategorien von AIF, in die jeweils unter verschiedenen Voraussetzungen investiert werden kann. BVK sind angehalten, vor ihrer Investition jeweils die Kategorie zu ermitteln, in welche der betreffende AIF einzustufen ist. Die vom Gesetzgeber dem BVK dafür an die Hand gegebenen Kriterien sind auslegungsbedürftig und keinesfalls eindeutig. Ziel dieses Beitrags ist es, den BVK Hilfestellung bei der Kategorisierung von AIF nach dem BMSVG zu leisten.1