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Änderung der FMA-Handelstransparenzausnahmen-Verordnung 2018

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/24ZFR 2019, 50 Heft 1 v. 19.1.2019

Durch BGBl II 2018/332 erfolgte kurz vor dem Jahreswechsel 2018/2019 auf der Grundlage des § 90 Abs 11 WAG 2018 noch eine punktuelle Änderung der Handelstransparenzausnahmen-Verordnung 2018 (HTAusV 2018): Die FMA ist gem § 90 Abs 11 WAG 2018 ermächtigt, einen Aufschub für die Nachhandelstransparenz gem Art 21 Abs 4 MiFIR (VO [EU] 600/2014) zu gewähren. Mit der gegenständlichen Novelle reagiert die FMA auf praktische Erfahrungen des ersten Jahres der Geltung von MiFIR, WAG 2018 und HTAusV 2018.

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