Knapp vor dem Jahreswechsel 2018/2019 ergingen im Bereich des Pensionskassenwesens - vor dem Hintergrund der umfassenden Novellierung des PKG aufgrund von BGBl I 2018/81 - zwei Verordnungsnovellen und wurden darüber hinaus zwei Verordnungen der FMA gänzlich neu kodifiziert: