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Erwirkung von Auskunftspflichten der Erbin gegen das Kreditinstitut - streitiger Rechtsweg

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp Fidler/Florian ObermayrZFR 2019/10ZFR 2019, 26 Heft 1 v. 19.1.2019

AußStrG: §§ 40a, 56, 183

Leitsatz (der Redaktion)

Für die Erwirkung einer exekutiv durchsetzbaren Auskunftspflicht des Kreditinstituts gegenüber der Erbin steht nur der streitige Rechtsweg zur Verfügung.

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