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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 162 Abs 6 BaSAG

JudikaturVfGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/6ZFR 2019, 21 Heft 1 v. 19.1.2019

BaSAG: § 162 Abs 6

Leitsatz (der Redaktion)

Kein Aufzeigen von verfassungsrechtl Bedenken im Hinblick auf § 162 Abs 6 BaSAG unter Verweis auf den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.

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