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Crowdinvesting 2.0 - das neue Alternativfinanzierungsgesetz

BeiträgeUlrich E. PalmaZFR 2019/3ZFR 2019, 12 Heft 1 v. 19.1.2019

Am 1. 9. 2015 trat das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Kraft, mit dem insb die Finanzierung von KMU mittels Crowdinvesting geregelt werden sollte. Mit BGBl I 2018/48 wurde das AltFG erstmals11Die Novellen BGBl I 2017/107 und BGBl I 2018/17 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. umfassend novelliert. Anlass dieser Novelle war ausweislich der Mat22ErläutRV 187 BlgNR 26. GP 1. die notwendige Anpassung der österr Rechtslage an die neue Prospekt-VO.33VO (EU) 2017/1129 . Im Zuge dieser Novelle wurde auch die Abgrenzung zwischen AltFG und KMG neu gezogen und im AltFG fanden einige bedeutende Neuerungen statt.

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