Am 26. 6. 2019 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die allgemeine Ausrichtung des Rates zum Vorschlag für eine Verordnung über Europ Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen beschlossen. Anlässlich der derzeit stattfindenden Trilogverhandlungen soll ein Überblick über die wesentlichen Punkte der Ratsposition gegeben werden.