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Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fern-Finanzdienstleistungen: Vollharmonisierung

JudikaturEuGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/244ZFR 2019, 563 Heft 11 v. 29.11.2019

RL 2002/65/EG (Fernabsatz von Finanzdienstleistungen): ErwGr 13, Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1 Nr 3 lit a, Art 5 Abs 1, Art 6 Abs 2 lit c

Tenor des EuGH

Art 6 Abs 2 lit c RL 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher ist iVm deren Art 1 Abs 1 und im Licht des ErwGr 13 dieser RL dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung in ihrer Auslegung durch die nationale Rsp entgegensteht, die bei einem im Fernabsatz zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossenen Vertrag über eine Finanzdienstleistung nicht das Widerrufsrecht dieses Verbrauchers für den Fall ausschließt, dass dieser Vertrag auf seinen ausdrückl Wunsch von beiden Seiten bereits voll erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausübt. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, das gesamte innerstaatl Recht zu berücksichtigen und die darin anerkannten Auslegungsmethoden anzuwenden, um zu einer mit dieser Vorschrift im Einklang stehenden Lösung zu gelangen. Dabei hat es erforderlichenfalls eine gefestigte nationale Rsp abzuändern, wenn sie auf einer Auslegung des nationalen Rechts beruht, die mit dieser Vorschrift unvereinbar ist.

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