Kürzlich ist in der Schriftenreihe des österreichischen Notariats die Buchfassung der prämierten Dissertation von Julia Nicolussi erschienen, in der sie sich eines gleichermaßen dogmatisch grundlegenden als auch für die kautelarjuristische Praxis bedeutsamen Themas angenommen hat, nämlich der Satzungsstrenge im Aktienrecht. Anders als das deutsche Aktienrecht in § 23 Abs 5 dAktG enthält das österr Aktienrecht ja keine ausdrückliche Norm über die Satzungsstrenge. Nach Lehre und Rsp gilt dieser Grundsatz aber unzweifelhaft auch für österr Aktiengesellschaften. Es stellt sich nun die spannende Frage nach der Reichweite bzw den Grenzen der Freiheit der Aktionäre bei der Gestaltung der Satzung der AG, zu deren Beantwortung das vorliegende Werk einen Beitrag leisten möchte - und dies auch tut. Die einschlägige wissenschaftliche Diskussion wurde zuletzt durch die E 6 Ob 28/13f des OGH vom 8. 5. 2013 befeuert, in der das Höchstgericht ein Vorkaufsrecht in der Satzung einer AG für zulässig erachtet hat (vgl dazu etwa P. Schörghofer/R. Gruber, OGH zur Satzungsstrenge bei nicht börsenotierten AG, ecolex 2013, 798).