Die Leitlinien der ESMA zu den Risikofaktoren im Rahmen der Prospekt-VO wurden nunmehr am 1. 10. 2019 in sämtlichen EU-Amtssprachen veröffentlicht.1 Die Leitlinien sollen die für den Vollzug der Prospekt-VO zuständigen Behörden bei deren Überprüfung der Spezifität und der Wesentlichkeit der in einem Prospekt anzugebenden Risikofaktoren sowie bei der Einstufung der Risikofaktoren entsprechend ihrer Beschaffenheit in Risikokategorien unterstützen (s Rz 2); die Leitlinien beruhen auf Art 16 Abs 4 Prospekt-VO und sollen eine angemessene, zielgerichtete und gestraffte Beschreibung der Risikofaktoren, und zwar in einer leicht zu analysierenden, knappen und verständlichen Form, fördern. Die Leitlinien sind nicht auf spezielle Risikofaktoren einer bestimmten Art von Unternehmen oder auf eine besondere Prospektart beschränkt und gelten daher umfassend für alle Arten von Emittenten.