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Keine aufschiebende Wirkung gegen einen aufsichtsrechtlichen Auftrag wegen offensichtlicher Verspätung der Beschwerde

JudikaturBVwGBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/234ZFR 2019, 535 Heft 10 v. 30.10.2019

AVG: § 13 Abs 2 und 5, §§ 32, 33 Abs 2 und 3

BWG: § 5 Abs 1 Z 6 und 7, § 42 Abs 1 und Abs 2, § 70 Abs 4 Z 1

FMABG: § 22 Abs 2 und Abs 2a

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