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Neuerliche Abstimmung über einen Zahlungsplan bei Wiederaufleben von Forderungen

JudikaturOGHBearbeiter: Thomas Reich/Birgit SchneiderZFR 2019/227ZFR 2019, 524 Heft 10 v. 30.10.2019

IO: §§ 198, 281

Leitsätze (der Redaktion)

In § 281 IO ist von einer (verdeckten) Lücke auszugehen und die Bestimmung dahin zu ergänzen, dass sie dann anzuwenden ist, wenn ein am Stichtag laufender Zahlungsplan bis zur Antragstellung erfüllt wurde, ohne dass Forderungen wiederaufgelebt sind.

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