KSchG: § 6 Abs 1 Z 11
Leitsatz (der Redaktion)
Dass mit der Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizer Nationalbank eine hohe Volatilität einherging, mag - ex post betrachtet - zwar zutreffen, macht aber ex ante die Stop-Loss-Order als Sicherungsmittel für Fremdwährungskredite weder generell untaugl, noch ist zu erkennen, wie der Berater in der Lage gewesen sein sollte, zur Zeit der Vereinbarung im Februar 2013 die Änderung der Währungspolitik der Schweizer Nationalbank im Jänner 2015 vorherzusehen und darüber aufzuklären.