KSchG: § 25c
Leitsätze (der Redaktion)
Das KSchG ist auch bei Vertretung des Verbrauchers durch einen Versicherungsmakler anwendbar.KSchG: § 25c
Leitsätze (der Redaktion)
Das KSchG ist auch bei Vertretung des Verbrauchers durch einen Versicherungsmakler anwendbar.