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Der Pflichtwidrigkeitsausschluss in der D&O-Versicherung11Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Ansicht des Autors wieder. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus meiner 2018 im Facultas Verlag erschienenen, von Herrn em. o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves betreuten, an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien approbierten Dissertation über Grundfragen der D&O-Versicherung. Dem Facultas Verlag sei herzlich für die freundliche Genehmigung der Zweitveröffentlichung gedankt.

BeiträgeMartin RamharterZFR 2018/186ZFR 2018, 386 Heft 8 v. 28.8.2018

Die Auslegung und die Wirksamkeit von Pflichtwidrigkeitsausschlüssen gehört nicht nur zu den "Klassikern des versicherungsrechtlichen Diskurses".22So Penner, Tod eines Wiedergängers? "Vorsätzliche" contra "wissentliche" Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung, VersR 2005, 1359; Schweitzer, Zulässigkeit der Ausschlussklauseln für Vorsatz und wissentliches Handeln in der D&O-Versicherung (2013) 89. Auch meine erste Beschäftigung mit dem Thema geht auf einen fast zehn Jahre zurückliegenden Vortrag im Rahmen des von den Herren Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, HRdOGH Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. und em. o. Univ.-Prof. Peter Rummel veranstalteten Privatissimums aus Privatrecht am 11. 11. 2009 an der WU Wien zurück. Sie erweisen sich auch in der Praxis der D&O-Versicherung oftmals als entscheidend dafür, ob Manager Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können oder nicht.33 Die erhebliche praktische Bedeutung des Pflichtwidrigkeitsausschlusses in der D&O-Versicherung zeigt sich nicht zuletzt daran, dass selbst Einzelaspekte in Deutschland Gegenstand zweier Monografien waren: Schweitzer, Zulässigkeit der Ausschlussklauseln für Vorsatz und wissentliches Handeln in der D&O-Versicherung (2013); Dilling, Die Wirksamkeit der Risikoausschlüsse für wissentliche und vorsätzliche Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung (2015); siehe aber auch Dickstein in FS 100 Jahre Hamburger Verein für Versicherungswissenschaft (2016) 333; Fiedler, ebendort 343. Der Beitrag widmet sich nach einer Einleitung zu Sinn und Zweck von Pflichtwidrigkeitsausschlüssen (1.) dem Bezugspunkt des Vorsatzes und der Wissentlichkeit (2.), den Auswirkungen kumulativer Kausalität (3.) sowie der Reichweite in der Versicherung für fremde Rechnung (4.). Anschließend werden Beweisfragen (5.) und die Möglichkeit erörtert, in strittigen Konstellationen vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (6.). Ausführlich behandelt wird ferner, welche Formulierungsvariante des Pflichtwidrigkeitsausschlusses - der Ausschluss wissentlicher (7.) oder vorsätzlicher (8.) Pflichtverletzungen - für die Versicherten günstiger ist. Nach einem Exkurs zur Frage des Eingreifens der Ausschlusstatbestände bei sog nützlichen Pflichtverletzungen (9.) wird zur Diskussion um die AGB-rechtliche Wirksamkeit von Pflichtwidrigkeitsausschlüssen Stellung bezogen (10.).

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