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"Fit & Proper"-Leitlinien der EBA und ESMA: Compliance-Erklärung der FMA und Änderung des BWG

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/154ZFR 2018, 307 Heft 6 v. 28.6.2018

Nachdem die EBA und ESMA11EBA/GL2017/12. am 21. 3. 2018 die gemeinsamen Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen in den EU-Sprachen veröffentlicht hatten, erfolgte nun von der FMA Mitte Mai erwartungsgemäß die Abgabe einer (positiven) "Intent to comply"-Erklärung sowie die Mitteilung, dass die FMA die Leitlinien ab dem 1. 7. 2019 anzuwenden beabsichtige. Die Leitlinien richten sich an Kreditinstitute, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Wertpapierfirmen sowie Finanzholdinggesellschaften und ersetzen die bisherigen Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen22EBA/GL/2012/06. aus dem Jahr 2012. Gegenstand der Leitlinien sind die Anforderungen an die Leitungsorgane und die Inhaber von Schlüsselfunktionen der betroffenen Institute sowie die Festlegung des diesbezüglichen aufsichtlichen Überprüfungsprozesses ("Fit & Proper-Beurteilung").

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