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Bail-in und die Quadratur des Kreises

EditorialBearbeiter: Olaf Riss/Martin Winner/Rainer WolfbauerZFR 2018/133ZFR 2018, 261 Heft 6 v. 28.6.2018

Die europäischen Behörden EBA und ESMA haben Ende Mai eine Stellungnahme11"Statement of the EBA and ESMA on the treatment of retail holdings of debt financial instruments subject to the Bank Recovery and Resolution Directive" vom 30. 5. 2018, ESMA71-99-991. zum Umgang mit Schuldinstrumenten veröffentlicht, die von Retail-Investoren (Kleinanlegern) gehalten werden und von den Abwicklungsinstrumenten der BRRD22 RL 2014/59/EU , in Österreich durch das BaSAG umgesetzt. betroffen sein können. Im Fokus steht in erster Linie das von der BRRD eingeführte Instrument der Gläubigerbeteiligung (Bail-in; Art 43 ff BRRD; §§ 85 ff BaSAG): Bei Abwicklung einer Bank werden die Gläubiger von "berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten", insb also die Halter von Bankemissionen, mittels "Haircut" kaskadenartig ("waterfall") an den Verlusten beteiligt, um die geordnete Abwicklung eines Instituts zu ermöglichen.

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