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Die Bewilligung von Zweigstellen ausländischer E-Geld-Institute im EWR

BeiträgeNicolas Raschauer11Das gegenständliche Manuskript geht auf eine Anfrage aus der Rechtspraxis zurück. Für die Veröffentlichung des Manuskripts wurden keine geldwerten Vorteile gewährt. Stand der berücksichtigten Rechtslage 12. 2. 2018. Dr. Thomas Stern, FMA Liechtenstein und assoziierter Wissenschaftler an der Universität Liechtenstein, danke ich für seine Diskussionsbereitschaft und seine Anregungen.ZFR 2018/79ZFR 2018, 161 Heft 4 v. 27.4.2018

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