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Verbraucherkredit: Konkludentes Zustandekommen einer Überziehungsmöglichkeit - hier durch tatsächliches Gewähren

JudikaturOGHBearbeiter: Thomas RuhmZFR 2018/60ZFR 2018, 131 Heft 3 v. 27.3.2018

VKrG: §§ 18, 23

Leitsätze (der Redaktion)

Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung zwischen einer Überziehung iSd § 18 Abs 1 VKrG und einer Überschreitung iSd § 23 VKrG ist der Zeitpunkt der Einräumung des Rechts auf Kreditgewährung. Bei der Überziehung wird die Vereinbarung des Kreditrahmens von vornherein gewährt.

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