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Delegierte Verordnung der Kommission zur Aufnahme Äthiopiens in die Liste der Drittländer mit hohem Risiko

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/50ZFR 2018, 101 Heft 2 v. 27.2.2018

Aufgrund der Feststellung der FATF, wonach Äthiopien in seinem System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweise, die ein Risiko für das internationale Finanzsystem darstellten, hat die Kommission mit der DelVO vom 27. 10. 2017 (veröffentlicht im ABl L 19/1 vom 24. 1. 2017) Äthiopien in die Liste der Drittländer mit hohem Risiko aufgenommen. Äthiopien hat sich jedoch auf hoher politischer Ebene schriftlich dazu verpflichtet, die festgestellten Mängel zu beheben, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet, sodass die Erfüllung der Anforderungen der 4. GW-RL (RL [EU] 2015/849) möglich sein dürfte (siehe ErwGr 5 DelVO).

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