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FMA: Veröffentlichungsverordnung 2018 neu erlassen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/47ZFR 2018, 100 Heft 2 v. 27.2.2018

Am 18. 1. 2018 wurde unter BGBl II 2018/13 die Verordnung (VO) der FMA über den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen iZm dem Rückerwerb und/oder der Veräußerung eigener Aktien sowie der Einräumung von Aktienoptionen (VeröffentlichungsV 2018) publiziert. Diese VO löst die ursprünglich noch vom BMF erlassene Veröffentlichungsverordnung 2002 (VeröffentlichungsV 2002) BGBl II 2002/112 ab, die gem § 96 Abs 1 Z 14 BörseG 1989 iVm § 117 Z 5 BörseG 2018 bis zuletzt (auch nach Inkrafttreten des BörseG 2018 ab 3. 1. 2018) als VO der FMA weiter galt.

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