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EBA: Neue Rechtsakte zur PSD2

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/19ZFR 2018, 46 Heft 1 v. 30.1.2018

1. Neue Leitlinien zu Sicherheitsmaßnahmen der Zahlungsdienstleister

Am 12. 12. 2017 hat die EBA entsprechend dem Auftrag gem Art 95 Abs 3 der PSD211RL (EU) 2015/2366 (2. Zahlungsdienste-RL bzw PSD2). Leitlinien zu Sicherheitsmaßnahmen für operationelle und sicherheitsrelevante Risiken22EBA/GL/2017/17. veröffentlicht. Art 95 Abs 1 PSD2 sieht vor, dass Zahlungsdienstleister interne Rahmenbedingungen für angemessene Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen zu implementieren haben, um die operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken in Bezug auf die von ihnen erbrachten Zahlungsdienste zu beherrschen. Die gegenständlichen Guidelines legen in insgesamt acht einzelnen Leitlinien die Anforderungen an die Zahlungsdienstleister zur Minimierung dieser Risiken detailliert dar.

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