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Missbräuchliche Klauseln in Fremdwährungskrediten

JudikaturEuGHBearbeiter: Olaf RissZFR 2018/4ZFR 2018, 21 Heft 1 v. 30.1.2018

RL 93/13/EWG : Art 3 Abs 1, Art 4 Abs 2

Leitsätze (der Redaktion)

Art 4 Abs 2 RL 93/13/EWG (Klausel-RL) ist dahin auszulegen, dass der Begriff "Hauptgegenstand des Vertrags" für eine Vertragsklausel in einem über eine Fremdwährung geschlossenen Kreditvertrag gilt, nach der der Kredit in derselben Fremdwährung zurückzuzahlen ist, in der er gewährt wurde, da diese Klausel eine Hauptleistung des Vertrags festlegt, die diesen charakterisiert. Folglich kann diese Klausel nicht als missbräuchlich angesehen werden, sofern sie klar und verständlich abgefasst ist.

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