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(R)Evolution der Emittenten-Compliance durch Aufhebung der ECV?

BeiträgeJulia Nicolussi/Daniel Reiter/Christoph NauerZFR 2018/3ZFR 2018, 13 Heft 1 v. 30.1.2018

Das Börse- und Kapitalmarktrecht für Emittenten von Finanzinstrumenten befindet sich im Wandel. Nach der Europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR), die in wesentlichen Teilen mit Juli 2016 in Kraft getreten ist, gilt nun seit Jahresbeginn das neue BörseG 2018. Mit Ablauf des 2. 1. 2018 ist die Emittenten-Compliance-Verordnung ("ECV") durch die FMA aufgehoben worden. Die Auswirkungen haben bislang noch keine tiefergehende Auseinandersetzung erfahren.11Allgemein zur Aufhebung und zum europarechtlichen Hintergrund siehe Riss/Winner/Wolfbauer, Season’s Greetings, ZFR 2017/279, 573. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen auf die Emittenten-Compliance: Vereinfachungen, Beseitigung von Rechtsunsicherheit, Organisationspflichten und Handlungsbedarf für Emittenten.

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