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Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/300ZFR 2018, 643 Heft 12 v. 18.12.2018

Die FMA hat jüngst eine positive Compliance-Erklärung zu den hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs erweiterten gemeinsamen Leitlinien von ESMA, EBA und EIOPA zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen11JC 2018 35 vom 4. 10. 2018. abgegeben. Die mit insgesamt sechs Seiten vergleichsweise schlank gehaltenen Guidelines gelten - ausgehend von ihrem Zweck - weiterhin zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzes von Verbrauchern (Rz 1) und dürften daher nicht für Unternehmerbeschwerden anwendbar sein. Der persönliche Anwendungsbereich erstreckt sich auf "Firmen", worunter die Leitlinien weiterhin Finanzmarktteilnehmer verstehen, die

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