Am 6. 11. 2018 hat die ESMA die offiziellen Übersetzungen der bereits im Juni 2018 finalisierten Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID II-Anforderungen an die Eignung publiziert.1 Die Leitlinien betreffen die Erbringung der Anlageberatung sowie der Portfolioverwaltung und sind grundsätzlich bei der Erbringung von Dienstleistungen für Privatkunden anwendbar. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art 54 Abs 3 DelVO 2017/565 sollten sie - soweit relevant - auch dann gelten, wenn Dienstleistungen für professionelle Kunden erbracht werden (Rz 3). Die gegenständlichen Guidelines ersetzen jene der ESMA zur MiFID I aus dem Jahr 2012.2