Ein Vorhaben, das gesamte Bankrecht in einem kleinen Praxishandbuch abzuhandeln, grenzt an die Quadratur des Kreises. Christoph Urbanek, ein bereits seit vielen Jahren im Finanzmarktrecht beheimateter Rechtsanwalt, hat seine umfangreichen praktischen Erfahrungen aus der Rechtsberatung sowie das im Rahmen von zahlreichen Lehraufträgen angesammelte Wissen zu Papier gebracht und eine komprimierte Darstellung zahlreicher bankrechtlicher Kernthemen verfasst. Die Gliederung des Handbuchs orientiert sich dabei im Wesentlichen am Katalog der Bankgeschäfte des § 1 Abs 1 BWG - beginnend mit dem Einlagengeschäft gem Z 1 bis zum Wechselstubengeschäft nach Z 22. Innerhalb dieses Bogens werden die einzelnen Bankgeschäftstypen anhand ihrer rechtlichen Charakteristika und ihrer jeweiligen Ausprägungen in der Praxis beschrieben und einzelne Sonderprobleme beleuchtet. Umfangmäßig sticht das wohl wirtschaftlich bedeutendste der Bankgeschäfte - das Kreditgeschäft (Z 3) - hervor, zu dem sich Sonderausführungen etwa zum Verbraucherkreditrecht, zur Besicherung von Krediten und zum Eigenkapitalersatz gesellen. In einem vorangestellten allgemeinen Kapitel zum Bankgeschäft werden einige elementare Regelungen, etwa zur Konzession, zu den Verhaltenspflichten von Kreditinstituten und zum Bankgeheimnis, angerissen.