Am 22. 6. 2018 hat die EBA einen Entwurf für Leitlinien zur Auslagerung veröffentlicht.1 Ziel der Leitlinien ist es, dem Anstieg an (IT-)Auslagerungen ausreichend Rechnung zu tragen. Zudem sollen die unterschiedlichen Rechtsrahmen zur Auslagerung in der CRD IV (2013/36/EU ), der MiFID II (2014/65/EU ) und der PSD2 (2015/2366/EU ) angeglichen werden.