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Erteilung der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren nach dem IRÄG 2017

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2018/269ZFR 2018, 575 Heft 11 v. 28.11.2018

IO: § 213 aF, § 280 idF IRÄG 2017

Leitsatz (der Redaktion)

Auf anhängige Verfahren, in denen die Entscheidung gem § 213 Abs 3 IO aF ausgesetzt und Ergänzungszahlungen aufgetragen wurden, ist § 280 IO idF IRÄG 2017 nicht anwendbar.

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