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Squeeze-out bei GmbH nicht verfassungswidrig11Siehe dazu das Editorial in diesem Heft, ZFR 2018/256, 541 sowie den Aufsatz von Gall, Zur Verfassungskonformität des Squeeze-out - das erste Erkenntnis des VfGH zum GesAuG, ZFR 2018/257, 544.

JudikaturVfGHBearbeiter: Martin WinnerZFR 2018/262ZFR 2018, 561 Heft 11 v. 28.11.2018

GesAusG: § 1

Leitsätze (der Redaktion)

Es bestehen keine verfassungsrechtl Bedenken im Lichte des Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie des Gleichheitsgrundsatzes gegen § 1 Abs 1 und Abs 4, § 3 Abs 1 und Abs 9, § 4 Abs 1, § 5 Abs 1 und Abs 2 GesAusG, weil diesen Regelungen eine verfassungsrechtl nicht zu beanstandende Abwägung zwischen den Interessen des Mehrheitsgesellschafters und jenen der Minderheitsgesellschafter zugrunde liegt.

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