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Squeeze-out: Am Ende geht’s ums Geld!

EditorialBearbeiter: Olaf Riss/Martin Winner/Rainer WolfbauerZFR 2018/256ZFR 2018, 541 Heft 11 v. 28.11.2018

Das GesAusG erlaubt der Mehrheit den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern mit bis zu 10 % aus einer AG oder einer GmbH, immer gegen eine angemessene Abfindung des Werts ihres Anteils. Dass so ein Squeeze-out grundrechtlich heikel ist, liegt auf der Hand. Denn einerseits geht es um den Eigentumseingriff durch den Entzug der Mitgliedschaft, andererseits (in der Praxis vielleicht vor allem) um den angemessenen vermögensrechtlichen Ausgleich - und damit oft um sehr viel Geld. Insofern ist es eigentlich überraschend, dass es rund zwölf Jahre seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gedauert hat, bis die Thematik den VfGH beschäftigt hat.11Siehe VfGH 27. 6. 2018, G 30/2017-31, in diesem Heft der ZFR 2018/262, 561; siehe auch den Besprechungsaufsatz von Gall, Zur Verfassungskonformität des Squeeze-out - das erste Erkenntnis des VfGH zum GesAusG, in diesem Heft der ZFR 2018/257, 544.

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