Am 5. 10. 2018 wurde unter BGBl II 2018/264 einer Änderung der VO der BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, nach Herstellen des Einvernehmens mit der BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung (AltF-InfoV) geändert wurde, veröffentlicht. Die AltF-InfoV beruht auf der Ermächtigung gem § 3b AltFG.