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Ablebensversicherung: Anfechtung des Bezugsrechts in der Insolvenz

JudikaturOGHBearbeiter: Anita Gassner/Felicitas ParapatitsZFR 2018/237ZFR 2018, 516 Heft 10 v. 25.10.2018

IO: §§ 29, 39

Leitsätze (der Redaktion)

Ziel des Anfechtungsanspruchs ist nicht nur die Wiederherstellung des Zustands der Masse vor der Rechtshandlung, sondern die Herstellung des Zustands, in dem sich die Masse befinden würde, wenn die anfechtbare Rechtshandlung nicht vorgenommen worden wäre.

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