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Vermittlung von Portfolioverwaltungsverträgen ist keine "Annahme und Übermittlung von Aufträgen"

JudikaturEuGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2017/164ZFR 2017, 333 Heft 7 v. 20.7.2017

RL 2004/39/EG (MiFID): ErwGr 2, 20, 31, Art 4 Abs 1 Nr 2, Art 21, Anhang I Abschnitt A Nr 1

Leitsatz (der Redaktion)

Art 4 Abs 1 Nr 2 MiFID iVm Anhang I Abschnitt A Nr 1 MiFID ist dahin auszulegen, dass die Wertpapierdienstleistung, die in der Annahme und Übermittlung von Aufträgen besteht, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben, nicht die Vermittlung des Abschlusses eines Portfolioverwaltungsvertrags umfasst.

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