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Kreditwürdigkeitsprüfung gem § 7 VKrG - keine Verletzung der Nachforschungspflicht

JudikaturOGHBearbeiter: Ulrich E. PalmaZFR 2017/146ZFR 2017, 291 Heft 6 v. 23.6.2017

VKrG: § 7

Leitsatz (der Redaktion)

Den Kreditgeber trifft nach den Maßstäben eines sorgfältigen Vertreters seiner Branche nach § 7 Abs 1 VKrG zwar eine aktive Nachforschungspflicht, deren konkretes Ausmaß aber im Einzelfall zu beurteilen ist. Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, dass diese hier nicht verletzt wurde, war nicht korrekturbedürftig.

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