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Privathaftpflichtversicherung - Motorradrennsport

JudikaturOGHBearbeiterin: Anita GassnerZFR 2017/144ZFR 2017, 288 Heft 6 v. 23.6.2017

Leitsätze (der Redaktion)

Ausnahmetatbestände, die die vom Versicherer übernommene Gefahr einschränken oder ausschließen, dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Betrachtung ihres wirtschaftlichen Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise sowie des Regelungszusammenhanges erfordert.

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