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MEL-Zertifikate: Haftung für falsche Kapitalmarktinformationen

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2017/141ZFR 2017, 285 Heft 6 v. 23.6.2017

ABGB: §§ 1293 ff, §§ 1295, 1311

Leitsätze (der Redaktion)

Die börserechtlichen Publizitätsvorschriften sollen (auch) die durch Informationsdefizite entstehende Bildung unangemessener Marktpreise verhindern.

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