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Drei neue Leitlinien der EBA zur BRRD (Bail-in)

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2017/128ZFR 2017, 251 Heft 5 v. 24.5.2017

Die EBA hat am 5. 4. 2017 - vorerst noch in englischer Sprache - auf ihrer Website drei neue finale Leitlinien zu den Art 47, 48 und 50 der RL 2014/50/EU für die Sanierung und Abwicklung von Banken (Bank Recovery and Resolution Directive - BRRD) veröffentlicht. Die Leitlinien ergänzen die bestehenden Regulierungen und Anleitungen iZm der Anwendung des Bail-in als ein Instrument, um Verluste abzufedern und in Abwicklung befindliche Banken zu rekapitalisieren. Im Besonderen stellen die Guidelines klar, wie Bewertungsinformationen dabei helfen, die Bedingungen eines Bail-in zu bestimmen.

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