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Zur Doppelversicherung in der Haftpflichtversicherung

JudikaturOGHBearbeiter: Florian LinderZFR 2017/114ZFR 2017, 235 Heft 5 v. 24.5.2017

VersVG: §§ 59, 67

Leitsätze (der Redaktion)

Voraussetzung der Doppelversicherung ist, dass in zwei Versicherungsverträgen dasselbe Interesse versichert wird. Dies muss aber nicht durch dieselbe Person geschehen; Doppelversicherung ist auch dann anzunehmen, wenn dasselbe Interesse durch eine Eigenversicherung und durch eine Versicherung für fremde Rechnung geschützt wird.

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