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Internationale Übertragung von Forderungen in Bewegung - ein IPR für Vermögen, das an Finanzmärkten gehandelt wird oder als Sicherheit dient?

BeiträgeMMag. Dr. Florian HeindlerZFR 2017/88ZFR 2017, 166 Heft 4 v. 21.4.2017

Die EU-Kommission hat mit Verspätung ihren Bericht zu Art 14 Rom I-VO (Übertragung von Forderungen) nach Art 27 Abs 2 Rom I-VO veröffentlicht.11Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Frage, ob die Übertragung einer Forderung Dritten entgegengehalten werden kann, und über den Rang dieser Forderung gegenüber einem Recht einer anderen Person, KOM (2016) 626 endg. Im Folgenden: der "Kommissionsbericht". Art 14 Rom I-VO betrifft unter Übertragung von Forderungen insb bedeutende Bereiche wie das internationale Factoring, Global- und Sicherungszessionen, Sicherheitenpooling und Verbriefungen.22Zum Anwendungsbereich von Art 14 statt vieler Freitag in Rauscher, EuZPR/EuIPR III4 (2016) Art 14 Rom I-VO Rz 18 ff; Garcimartín Alférez in Magnus/Mankowski, ECPIL II (2017) Art 14 Rom I-VO Rz 5 ff; Labonté, Forderungsabtretung International (2016) 127 ff; Martiny in Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht8 (2015) Rz 3/271 ff. Der Bedeutung von Art 14 Rom I-VO für internationale Finanztransaktionen entsprechend, rückt der Kommissionsbericht sowie ein Auftrag der EU-Kommission für eine weitere rechtsvergleichende Studie33Call for Tenders, JUST/2016/JCOO/PR/CIVI/0062, Study on the law applicable in respect of securities as well as claims traded on financial markets. Tender specifications <https://infoeuropa.eurocid.pt/files/database/000072001-000073000/000072862_2.pdf > (13. 2. 2017). Im Folgenden: der "Studienauftrag". die Finanzmärkte in den Mittelpunkt.

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