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Stopp-Loss-Order bei Fortführung eines Fremdwährungskredits

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2017/64ZFR 2017, 126 Heft 3 v. 27.3.2017

Leitsatz (der Redaktion)

Wird durch eine nachträgliche Stop-Loss-Order des Kreditnehmers versucht, das Währungsrisiko des zur Finanzierung eines Bauvorhabens nach Art 7.1.11 ARB 2005 aufgenommenen Fremdwährungskredits zu begrenzen, so stehen Streitigkeiten um Aufklärungs- und Beratungsfehler der Kreditgeberin im Zuge der Stop-Loss-Order im adäquaten Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauvorhabens, sodass der Risikoausschluss des Art 7.1.11 ARB 2005 greift.

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