vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leitlinien der ESMA zum Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2017/27ZFR 2017, 44 Heft 1 v. 27.1.2017

Mit Datum vom 20. 10. 2016 hat die ESMA die deutsche Übersetzung der von ihr entsprechend dem Auftrag des Art 17 Abs 11 MAR erstellten Leitlinien zum "Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen" veröffentlicht.11ESMA/2016/1874 DE. Die Leitlinien, die am 20. 12. 2016 in Kraft getreten sind,22Knapp vor Reaktionsschluss hat die FMA zu den Leitlinien eine positive Compliance-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien werden daher beim Vollzug der MAR durch die FMA anzuwenden sein. bieten eine "nicht abschließende indikative" Liste der berechtigten Interessen des Emittenten, die durch eine unverzügliche Offenlegung von Insiderinformationen aller Wahrscheinlichkeit nach beeinträchtigt wären, und von Fällen, in denen der Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen geeignet ist, die Öffentlichkeit irrezuführen (Rz 2).33Sämtliche Verweise in diesem Beitrag beziehen sich auf die Randzahlen in den Leitlinien. Die Leitlinien sollen den Emittenten bei ihrer Entscheidung, die Offenlegung von Insiderinformationen gem Art 17 Abs 4 MAR aufzuschieben, durch konkrete Beispiele Hilfestellung leisten (Rz 4).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte