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Stop-Loss-Order als "relatives Fixgeschäft" iSd § 919 ABGB?

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2017/292ZFR 2017, 610 Heft 12 v. 22.12.2017

ABGB: § 919

Leitsatz (der Redaktion)

Die Anwendung von § 919 ABGB ("relatives Fixgeschäft") setzt voraus, dass eine Erfüllung zum vereinbarten Zeitpunkt unterblieben ist. Das liegt nicht vor, wenn der Vertragspartner seiner Erfüllungspflicht zeitgerecht nachkam (hier: zeitgerechtes Setzen einer Stop-Loss-Order).

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