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Höhe der zu bildenden Rückstellung für zukünftige Ansprüche bei Übersteigen der Versicherungssumme

JudikaturOGHBearbeiterin: Anita GassnerZFR 2017/287ZFR 2017, 600 Heft 12 v. 22.12.2017

VersVG: §§ 155, 156

Leitsätze (der Redaktion)

Der Versicherer hat in dem von ihm zu erstellenden Verteilungsplan durch Bildung einer Rücklage auch jene Ansprüche zu berücksichtigen, mit deren Geltendmachung er bei entsprechender Sorgfalt rechnen muss.

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