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Keine Bindung des Geschädigten an Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Schädiger und Versicherer

JudikaturEuGHBearbeiterin: Anita GassnerZFR 2017/284ZFR 2017, 596 Heft 12 v. 22.12.2017

EuGVVO 2001 (VO 44/2001 ): Art 13 Nr 5, Art 14 Nr 2

Leitsatz (der Redaktion)

Art 13 Nr 5 iVm Art 14 Nr 2a EuGVVO 2001 ist dahin auszulegen, dass ein Geschädigter, der unmittelbar gegen den Versicherer des Schädigers klagen kann, nicht an eine Gerichtsstandsvereinbarung, die zwischen dem Versicherer und dem Schädiger getroffen wurde, gebunden ist.

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