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Compliance-Erklärung der FMA zu drei Leitlinien der EBA betreffend BRRD (Bail-in)

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2017/253ZFR 2017, 516 Heft 10 v. 19.10.2017

Nachdem die EBA am 5. 4. 2017 - vorerst noch in englischer Sprache - auf ihrer Website drei neue finale Leitlinien zu den Art 47, 48 und 50 der RL 2014/50/EU für die Sanierung und Abwicklung von Banken (Bank Recovery and Resolution Directive - BRRD)11Siehe Wolfbauer, Drei neue Leitlinien der EBA zur BRRD (Bail-in), ZFR 2017/128, 251 f. und sodann am 11. 7. 2017 in sämtlichen übrigen EU-Amtssprachen veröffentlicht hatte, hat nunmehr die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gem § 3 Abs 1 BaSAG im September 2017 zu allen drei Leitlinien eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO gegenüber der EBA erstattet. Die Leitlinien ergänzen die bestehenden Regulierungen und Anleitungen iZm der Anwendung des Bail-in als Instrument, um Verluste abzufedern und in Auflösung befindliche Banken zu rekapitalisieren. Im Besonderen stellen die Guidelines klar, wie Bewertungsinformationen dabei helfen, um die Bedingungen eines Bail-in zu bestimmen.

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