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FMA veröffentlicht neues Rundschreiben zu persönlichen Geschäften von Mitarbeitern mit Finanzinstrumenten gem §§ 23 f WAG 2007

AktuellesWertpapierrechtBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2016/211ZFR 2016, 463 Heft 9 v. 26.9.2016

Mit Datum vom 5. 7. 2016 veröffentlichte die FMA ein bereits zuvor als Entwurf an die Finanzbranche zirkuliertes Rundschreiben, das sich mit den gesetzlichen Regelungen iZm persönlichen Geschäften gem §§ 23 f WAG 2007 auseinandersetzt. Am 1. 9. 2016 verbreitete die FMA eine mit 30. 8. 2016 datierte, punktuell überarbeitete11In den Rz 20 bis 22, siehe hierzu unten Kapitel 8. Version des Rundschreibens. Das Rundschreiben gibt analog zu anderen Beispielen aus der Vergangenheit22Vgl insb zuletzt das "Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen des WAG 2007 im Hinblick auf Compliance, Risikomanagement und interne Revision". Hierzu näher Wolfbauer, Einige Anmerkungen zum FMA-Rundschreiben über Compliance, Risikomanagement und interne Revision ("WAG-Organisationsrundschreiben"), ZFR 2016/3, 9 ff. die Rechtsansicht sowie Aufsichtspraxis der FMA wieder, wobei im gegenständlichen Zusammenhang besonders hervorzuheben ist, dass sich in den vergangenen Jahren gerade zu den §§ 23 f WAG 2007 eine vielfältige und nachhaltige Rsp der zuständigen öffentlich-rechtlichen Instanzen (UVS, BVwG, VwGH) gebildet hat, die - bereits vor dem gegenständlichen Rundschreiben - verlässliche Anhaltspunkte zu den vorliegenden Verhaltenspflichten geliefert hat. Das Rundschreiben kann sich daher über weite Strecken darauf beschränken, die vorliegende Judikatur nach Themenblöcken zusammenzufassen und an einigen Stellen durch die Rechtsansicht der FMA zu ergänzen.

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