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Beschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom 17. 5. 2016 - 2016/C 266/05

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: RA Dr. Thomas Ruhm LL.M.ZFR 2016/206ZFR 2016, 458 Heft 9 v. 26.9.2016

In dem am 17. 5. 2016 erlassenen Beschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bestätigt diese für Zwecke von Art 138 der VO (EU) 575/2013,11VO (EU) 575/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 6. 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der VO (EU) 646/2012. dass zwischen ohne Auftrag abgegebenen Bonitätsbeurteilungen und in Auftrag gegebenen Bonitätsbeurteilungen der im Anhang angeführten externen Ratingagenturen (ECAI) keine Qualitätsunterschiede bestehen.

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