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Keine Informationspflichten bei sog "Secondhandpolizzen"

JudikaturEFTA-GerichtshofBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2016/111ZFR 2016, 287 Heft 6 v. 15.6.2016

RL 2002/83/EG : 11RL 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. 11. 2002 über Lebensversicherungen (ABL L 345 vom 19. 11. 2002 S 1). Art 36 Abs 2

Leitsätze (der Redaktion)

Vor Kurzem ist ein - auch für den Bereich des Unionsrechts auslegungsrelevantes - Urteil des EFTA-Gerichtshofs zur Interpretation des Art 36 der LebensversicherungsRL veröffentlicht worden.

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